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"Klimaneutral" - Bedeutung muss erklärt werden

Was bedeutet es, wenn auf Produkten "klimaneutral" notiert ist? Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass genau das künftig in der Werbung erklärt werden muss. Hintergrund war eine Werbeaussage von Fruchtgummihersteller Katjes.

Von Sibylle Menzel | Fotos: AdobeStock/Stockwerk-Fotodesign

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem Urteil festgehalten, dass Unternehmen nur dann mit dem Begriff "klimaneutral" werben dürfen, sofern in der Werbung erklären wird, was darunter zu verstehen ist.

Im konkreten Fall ging es um Lakritz- und Fruchtgummihersteller Katjes, der mit dem Begriff geworben hatte. Allerdings kompensierte Katjes die Emissionen über Klimaschutzprojekte. Das wurde von der Wettbewerbszentrale als irreführend moniert, das BGH gab ihr recht.

Im Urteil heißt es: "Bei einer Werbung, die einen mehrdeutigen umweltbezogenen Begriff wie "klimaneutral" verwendet, muss deshalb zur Vermeidung einer Irreführung regelmäßig bereits in der Werbung selbst erläutert werden, welche konkrete Bedeutung maßgeblich ist. Aufklärende Hinweise außerhalb der umweltbezogenen Werbung sind insoweit nicht ausreichend. Eine Erläuterung des Begriffs "klimaneutral" war hier insbesondere deshalb erforderlich, weil die Reduktion und die Kompensation von CO2-Emissionen keine gleichwertigen Maßnahmen zur Herstellung von Klimaneutralität darstellen, sondern die Reduktion gegenüber der Kompensation unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes vorrangig ist. Die Irreführung ist auch wettbewerblich relevant, da die Bewerbung eines Produkts mit einer vermeintlichen Klimaneutralität für die Kaufentscheidung des Verbrauchers von erheblicher Bedeutung ist." (Urteil vom 27. Juni 2024 - I ZR 98/23)

Katjes hat bereits Stellung bezogen: "Das Urteil des BGH kommt mehr als überraschend. Sowohl das Landgericht Kleve als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf hatten uns Recht gegeben. Wir betrachten das Urteil des BGH deshalb als eine rechtliche Veränderung, mit der wir und die Vorinstanzen nicht rechnen konnten. Wir werden nun noch mehr Anstrengungen unternehmen, um unsere Bemühungen bzgl. Klimaschutz auch im Lichte dieses Urteils zu kommunizieren. Denn es bleibt uns ein Herzensanliegen."

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