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AB InBev: EU-Kommission verhängt Geldbuße von 200 Millionen Euro

Die Europäische Kommission hat AB InBev wegen eines Verstoßes gegen das EU‑Kartellrecht mit einer Geldbuße von 200 Millionen Euro belegt. Das weltgrößte Bierunternehmen habe seine beherrschende Stellung auf dem belgischen Biermarkt missbraucht, um billigere Einfuhren von Bier der Marke Jupiler aus den Niederlanden nach Belgien zu verhindern.

AB InBev EU-Kommission Strafe
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Von Mirko Jeschke | Fotos: Unternehmen

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: „Die Verbraucher in Belgien mussten mehr für ihr Lieblingsbier bezahlen, weil AB InBev den grenzüberschreitenden Verkauf zwischen den Niederlanden und Belgien gezielt beschränkt hat. Versuche von marktbeherrschenden Unternehmen, den Binnenmarkt zu fragmentieren, um hohe Preise aufrechtzuerhalten, sind illegal. Deshalb haben wir gegen AB InBev eine Geldbuße von 200 Millionen Euro wegen Verstoßes gegen das EU‑Kartellrecht verhängt.“

Anheuser-Busch InBev (AB InBev) ist der weltweit größte Bierbrauer. Seine beliebteste Biermarke in Belgien ist Jupiler, auf die rund 40 Prozent der Verkäufe auf dem gesamten belgischen Biermarkt entfallen. AB InBev vertreibt Jupiler auch in anderen EU-Mitgliedstaaten, so zum Beispiel in den Niederlanden und Frankreich. Aufgrund des stärkeren Wettbewerbs auf dem niederländischen Markt verkauft AB InBev Jupiler dort zu niedrigeren Preisen an Einzelhändler und Großhändler als in Belgien.

Im Juni 2016 hatte die Kommission eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob AB InBev gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen hat, indem es seine beherrschende Stellung auf dem belgischen Biermarkt dazu missbraucht hat, Biereinfuhren aus Nachbarländern zu verhindern. Im November 2017 richtete die Kommission eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an das Unternehmen.

Im heutigen Beschluss wird festgestellt, dass AB InBev auf dem belgischen Biermarkt eine beherrschende Stellung innehat. Zu diesem Ergebnis kam die Kommission aufgrund des konstant hohen Marktanteils des Unternehmens, seiner Fähigkeit, unabhängig von anderen Bierherstellern die Preise zu erhöhen, sowie der Existenz von Hindernissen für den Markteintritt eines ernstzunehmenden Wettbewerbers und für eine deutliche Expansion von Wettbewerbern. Zudem können die Einzelhändler AB InBev durch ihre Nachfragemacht nur begrenzt etwas entgegensetzen, da einige Biermarken des Unternehmens für sie von wesentlicher Bedeutung sind.

Laut der Europäischen Kommission ist eine marktbeherrschende Stellung an sich nach den EU-Kartellvorschriften nicht verboten. Allerdings würden marktbeherrschende Unternehmen eine besondere Verantwortung tragen, denn sie dürfen ihre Marktmacht nicht missbrauchen, indem sie den Wettbewerb auf dem beherrschten Markt oder auf anderen Märkten einschränken. AB InBev habe seine marktbeherrschende Stellung in Belgien missbraucht, indem es gezielt die Möglichkeit von Supermärkten und Großhändlern beschränkte, Jupiler in den Niederlanden zu niedrigeren Preisen zu kaufen und nach Belgien einzuführen. Das Ziel dieser Strategie habe darin bestanden, die Einfuhr günstigerer Jupiler-Biere aus den Niederlanden zu begrenzen, um die höheren Preise in Belgien aufrechtzuerhalten, heißt es.

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