Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg muss Rewe in seiner App die Rabatt-Werbung transparenter darstellen. Das Landgericht Köln untersagte der Supermarktkette, mit Bonus-Coupons zu werben, wenn der Gesamtpreis des jeweiligen Produkts nicht angegeben wird.
In dem verhandelten Fall ging es um Werbung für Weintrauben und Sekt. Nutzer der Rewe-App können sich Bonus-Coupon sichern, wenn sie bestimmter Artikel kaufen. Diesen Bonus können sie später einlösen. Aber: Die App zeigte neben den Produkten zwar den Bonus an, der Preis wurde aber nicht gezeigt.
Diese Darstellung ist irreführend, meinten die Verbraucherschützer. Sie sind der Ansicht, der Produkt-Preis müsse als Basis für die Kaufentscheidung auch in der App angezeigt werden. Die Kunden könnten sonst das Verhältnis Preis/ Bonus nicht einordnen.
Das Urteil traf die 7. Handelskammer des Landgerichts Köln in mündlichen Verhandlung. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.






