Das Bundeskartellamt hat Edeka die Übernahme von 178 Tegut-Lebensmittelmärkten sowie weiteren Unternehmensteilen genehmigt. Dazu gehören die Herzberger Bäckerei und ein Logistikzentrum. Edeka verzichtet im Rahmen der Zusagen auf die Übernahme von 24 Tegut-Standorten für einen Zeitraum von vier Jahren.
Freigabe nach intensiver Prüfung
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärte, dass die Übernahme nach umfangreichen Ermittlungen freigegeben wurde. Ohne die Zusagen von Edeka hätte der Zusammenschluss in 34 regionalen Märkten in Hessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen geführt. In neun dieser Märkte war eine marktbeherrschende Stellung von Edeka zu erwarten.
Die Entscheidung des Bundeskartellamtes basiert auf einer umfassenden Untersuchung, die die Wettbewerbsverhältnisse im deutschen Lebensmitteleinzelhandel analysierte. Als größter Anbieter mit einem Marktanteil von rund 30 Prozent stehe Edeka im direkten Wettbewerb mit anderen großen Handelsgruppen wie der Schwarz-Gruppe (Lidl/Kaufland), Rewe und Aldi, die zusammen mehr als 90 Prozent der bundesweiten Umsätze erzielen.
Keine Marktbeherrschung festgestellt
Trotz der hohen Konzentration im Lebensmittelhandel konnte das Bundeskartellamt keine kollektive Marktbeherrschung der führenden Unternehmen nachweisen. Die Untersuchung ergab, dass die führenden Händler trotz hoher Transparenz und intensiver Wettbewerberbeobachtung keine Verbindungen oder Absprachen pflegen, die eine Marktbeherrschung begünstigen.
Auch auf den Beschaffungsmärkten, auf denen die Lebensmittelhändler den Herstellern und Lieferanten gegenüberstehen, sieht die Behörde keine Gefahr einer marktbeherrschenden Stellung durch Edeka. Der zusätzliche Anteil am gesamten Beschaffungsvolumen durch den Zusammenschluss liegt bei weniger als 0,4 Prozentpunkten und hat somit keine wesentlichen Auswirkungen.
Weitere Zusagen von Edeka
Um Bedenken langfristiger Auswirkungen der Übernahme zu entkräften, hat Edeka zugesichert, keine unzulässigen Konditionenforderungen, sogenannte „Hochzeitsrabatte“ – also nachträgliche Anpassungen der Einkaufskonditionen – zu stellen. Insbesondere soll es keinen Zugriff auf die Beschaffungskonditionen von Tegut und der Einkaufskooperation Retail Trade Group (RTG) geben.
Darüber hinaus gilt für die Edeka-Gruppe ein Verbot, Miet- und Anschlussmietverträge für die 24 nicht übernommenen Standorte abzuschließen. Dies soll sicherstellen, dass diese Standorte außerhalb der Edeka-Gruppe weiter betrieben werden können, um den Wettbewerb in betroffenen Regionen aufrechtzuerhalten.
Weitere Übernahmen in Prüfung
Neben der Edeka-Übernahme hat das Bundeskartellamt bereits die Übernahme von 36 kleineren Tegut-Standorten durch die Tante Enso Süd-West GmbH & Co. KG freigegeben. Derzeit wird noch die geplante Übernahme weiterer Tegut-Standorte durch Rewe geprüft. Eine Entscheidung wird bis Ende Oktober erwartet.






