Das Bundeskartellamt hat den Verfahrensbeteiligten im Zusammenschlussverfahren Edeka /Tegut einen Entwurf seiner wettbewerblichen Bewertung (eine sogenannte Abmahnung) übermittelt. Nach der vorläufigen Bewertung bestehen gegen den angemeldeten Zusammenschluss in seiner derzeitigen Ausgestaltung erhebliche wettbewerbliche Bedenken. Die bislang von Edeka angebotenen Zusagen reichen nach vorläufiger Einschätzung der Wettbewerbsbehörde nicht aus, um diese vollständig auszuräumen, teilt die Behörde mit.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, kommentiert diese erste Entscheidung im Verfahren: Mit der Abmahnung legen wir den Verfahrensbeteiligten unsere vorläufige wettbewerbliche Bewertung offen. Eine abschließende Entscheidung ist damit nicht getroffen. Unsere Aufgabe ist es, den angemeldeten Zusammenschluss ausschließlich nach den Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu beurteilen. Für die Berücksichtigung anderer öffentlicher Interessen, wie zum Beispiel Beschäftigungseffekte, sieht das Gesetz gesonderte Verfahren vor.
Das ist der Plan
Edeka plant, 202 Tegut-Lebensmittelmärkte, 41 automatisierte Teo-Standorte, die Herzberger Bäckerei sowie ein Logistikzentrum zu übernehmen. Das Vorhaben wurde am 23. März 2026 angemeldet. Das Bundeskartellamt leitete am 21. April 2026 das Hauptprüfverfahren ein. Nachdem Edeka am 20. Juli 2026 erstmals ein Zusagenangebot vorgelegt hatte, verlängerte sich die gesetzliche Prüffrist bis zum 23. September 2026.
Die vorläufige Bewertung ergibt laut Bundeskartellamt, dass der Zusammenschluss regional auf einer Reihe von Absatzmärkten erhebliche Wettbewerbsprobleme aufwerfen würde. Nach der vorläufigen Bewertung bestehen derzeit in 37 regionalen Markträumen erhebliche wettbewerbliche Bedenken, insbesondere in Nord- und Osthessen, Thüringen, Nordbayern sowie Baden-Württemberg.
Die anmeldenden Unternehmen sowie die Beigeladenen haben nun Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor das Bundeskartellamt eine abschließende Entscheidung trifft.
Die genaue Begründung des Kartellamts ist hier zu finden.






