Bundeskartellamt: Edeka darf Tegut übernehmen – mit Einschränkungen
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 178 Tegut-Lebensmittelmärkten durch Edeka freigegeben. 24 Standorte dürfen jedoch nicht übernommen werden.
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von 178 Tegut-Lebensmittelmärkten durch Edeka freigegeben. 24 Standorte dürfen jedoch nicht übernommen werden.