Aldi Süd stellt seit Februar an vier Standorten rund um Augsburg 110 Plätze zur Verfügung; seit April können bundesweit an 150 Netto-Filialen freie Parkflächen gebucht werden. Die Vermietung von Parkplätzen an Supermärkten oder Discountern zu wenig frequentierten Uhrzeiten oder außerhalb von Kernöffnungszeiten, etwa an Anwohnende oder Pendler, verspricht gerade im urbanen Raum den steigenden Parkdruck und Parksuchverkehr zu entlasten.
Digitale Lösungen kommen von Parkraummanagement-Anbietern wie Wemolo, Loyal Parking oder Avantpark. Autofahrer mieten einen Stellplatz über einen ausgehängten QR-Code am Markt, über die Website oder über die App des entsprechenden Anbieters. Üblich ist die Erfassung des Autokennzeichens am Markt über ein Kamerasystem und die Auswahlmöglichkeit verschiedener Zeitmodelle und entsprechender Preisvarianten.
Wer kann mieten?
“Grundsätzlich können die Stellplätze außerhalb der Öffnungszeiten der Märkte – je nach Konzept des jeweiligen Standorts – von allen Interessierten genutzt werden. Dazu zählen auch Anwohner oder Pendler”, teilt Anbieter Avantpark mit. “Die Buchung bzw. Bezahlung erfolgt in der Regel digital, etwa über die App EasyPark oder die eigene App von Avantpark namens Evology. So wird eine flexible und unkomplizierte Nutzung ermöglicht.”
Welche Auflagen sind im Vorfeld zu beachten?
Eine pauschale Antwort dazu gibt es nicht. Im Kern geht es um drei Prüfebenen erklärt Anbieter Wemolo:
Baurecht: Maßgeblich sind die bestehende Genehmigung, der Bebauungsplan, landesrechtliche Vorgaben und kommunale Satzungen. Je nach Konstellation kann eine nächtliche Öffnung für zusätzliche Nutzer baurechtlich gesondert zu prüfen sein.
Lärmschutz: Für die Nachtzeit gelten nach TA Lärm deutlich strengere Richtwerte als tagsüber, wie streng, hängt vom jeweiligen Gebietstyp ab.
Organisation vor Ort: klare Beschilderung, transparente Nutzungsregeln und ein System, das Berechtigung und Zeitfenster digital abbildet. “Bei aktuellen Rollouts im Discount sehen wir, dass die Standortauswahl deshalb sehr gezielt erfolgt. Faktoren wie Eigentums- oder Mietstruktur, Mitmieter, Flächentyp und Umgebung fließen in die Bewertung ein. In der Praxis begleiten wir Händler und Eigentümer durch diesen gesamten Prozess”, so der Kommentar von Wemolo.
Was passiert bei Überschreitung der Parkdauer?
“Die Parkzeiten sind am Standort klar kommuniziert und so angelegt, dass der Übergang in den Tagesbetrieb reibungslos funktioniert, bei Netto etwa von 18 bis 8 Uhr”, teilt Wemolo mit. “Erfahrungsgemäß halten sich die allermeisten Nutzer an die gebuchten Zeiten. Kommt es dennoch zu einer deutlichen Überschreitung, greifen die am Standort ausgeschilderten Regeln, in der Regel eine Vertragsstrafe. Zur Durchsetzung können die Halterdaten über das Kraftfahrt-Bundesamt oder die zuständige Zulassungsbehörde ermittelt werden. In der Praxis sind solche Fälle die Ausnahme. Für den Händler entsteht daraus kein operativer Aufwand, weil die Abwicklung systemseitig läuft.”
Die Erfahrungen von Edeka-Kaufmann Falk Paschmann mit dem Feierabendparken lesen Sie in der Mai-Ausgabe der RUNDSCHAU.






