Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur GKV-Beitragssatzstabilisierung beschlossen. Geplant ist diesem Zusammenhang auch die Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke. Laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken wird damit „die Grundlage für die nachhaltige finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen.“
Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, wird die Bundesregierung in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren beschließen, ab dem Jahr 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Das geschätzte Aufkommen in Höhe von jährlich rund 450 Millionen Euro soll der gesetzlichen Krankenversicherung in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen; nicht zuletzt mit Blick auf ihre Angebote zur Primärprävention – beispielsweise im Bereich betriebliche Gesundheitsförderung und Setting-Ansätze – von denen über den Kreis der gesetzlich Krankenversicherten hinaus auch weitere Bevölkerungsgruppen profitieren.
Die Gesamtentlastung durch den Gesetzentwurf soll von 16,3 Milliarden im Jahr 2027 schrittweise auf bis zu 38,1 Milliarden Euro im Jahr 2030 steigen. Durch die Abgabe auf zuckergesüßte Getränke wird 2028, 2029 und 2030 jeweils ein Entlastungsbeitrag in Höhe von schätzungsweise rund 500 Millionen (aufgerundet) erzielt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Abgabe um eine „nicht in diesem Gesetz geregelte, aber seitens der Bundesregierung geplante Maßnahme“ handelt, deren „Finanzwirkung hier nur nachrichtlich ausgewiesen und daher nicht in den Gesamtwirkungen berücksichtigt wird.“
Bereits im Vorfeld hatten Vorschläge der „Finanzkommission Gesundheit“ zu entsprechenden Maßnahmen in der Lebensmittelbranche teils heftige Kritik seitens der betroffenen Verbände ausgelöst. Dr. Detlef Groß, wafg-Hauptgeschäftsführer, äußerte sich bereits Ende März ablehnend zu den Vorstößen: „Lenkungssteuern machen nicht schlank und lösen keine Probleme. Belastbare Nachweise für ihre tatsächliche Wirksamkeit fehlen. Dabei belasten sie zunächst alle Verbraucherinnen und Verbraucher, wobei sie sozial unausgewogen wirken. Sie belasten auch die Unternehmen, wobei vor allem kleine und mittelständische Betriebe überproportional betroffen sein werden.“






