Das Verfahren um die Milka-Schokoladentafeln mit weniger Inhalt geht weiter. Das Unternehmen Mondelez hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Bremen eingelegt. Es obliegt nun dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen, ob es sich bei den neuen Milka-Tafeln mit 90 statt 100 Gramm Inhalt um eine Mogelpackung handelt.
Mitte Mai hatte das Landgericht Bremen einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg stattgegeben. Die geschrumpften Schokoladentafeln würden gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, da der Unterschied für den Kunden kaum erkennbar sei. Mondelez hatte wiederum darauf verwiesen, dass das neue Gewicht auf der Vorder- wie auch auf der Rückseite der Schokoladentafeln stehe.






