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Verbot für E-Zigaretten-Verkauf an Kinder und Jugendliche

Elektronische Zigaretten und E-Shishas dürfen künftig nicht mehr an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) verabschiedet.

Mittwoch, 4. November 2015

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Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat bereits jede fünfte Person in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen schon einmal eine E-Shisha probiert und jede siebte in dieser Altersgruppe eine E-Zigarette. 11,3 Prozent dieser Altersgruppe haben bereits eine E-Shisha oder eine E-Zigarette konsumiert, ohne jemals eine Tabakzigarette geraucht zu haben.

Diese Entwicklung dürfte auch ein der Hauptgrund für das Verbot sein. E-Zigaretten haben oft einen Frucht- oder Schokoladengeschmack und wirken deshalb zunächst harmlos. Kritiker werfen den Produkten aber vor, dass sie eine Vorbereitung auf das Rauchen darstellen und Jugendlichen den Griff zur Zigarette vorwegnähmen.

Bisher haben elektronische Zigaretten von einer Gesetzeslücke profitiert, weil sie keinen Tabak enthalten. „E-Zigaretten und E-Shishas gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen, denn sie sind schädlich – genauso schädlich wie ganz normale Zigaretten“, sagte Ministerin Schwesig.

 

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