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Veganes Schnitzel bleibt veganes Schnitzel

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) bestätigt die bisherige Kennzeichnung vegetarisch-veganer Fleischalternativen.

Dienstag, 15. August 2017

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Begriffe wie "Schnitzel", "Bratwurst" und "Frikadelle" können weiterhin für vegetarisch-vegane Fleischalternativen verwendet werden. Dies geht aus dem Entwurf eines Leitsatzes für vegetarische und vegane Produkte der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hervor. Laut dem Entwurf sei die Kennzeichnung entsprechender Produkte sinnvoll, da dadurch viele Eigenschaften eines Produktes auf einen Blick erfassbar seien.

Der jüngste Entwurf ist ein Erfolg für den Vegetarierbund Deutschland (VEBU), der sich für verbraucherfreundliche Bezeichnungen eingesetzt und sich entsprechend an der Arbeit der DLMBK beteiligt hatte. Forderungen von Bundesernährungsminister Christian Schmidt, dem Deutschen Bauernverband (DBV) sowie dem Deutschen Fleischerverband (DFV), die sich für ein generelles Verbot von "Fleischbezeichnungen" ausgesprochen hatten, ist der DLMBK nicht nachgekommen.

Andere Begriffe, die beispielsweise Fleischteilstücke beschreiben (z.B. "Filet" oder "Schinken"), oder Anlehnungen an Tierarten (z.B. "Hühnchen" oder "Rind") sind hingegen nicht vorgesehen. Spezielle Bezeichnungen wie "Salami" sollen nach Meinung der DLMBK nur über sprachliche Umwege wie "vegane Tofu-Wurst nach Salami-Art" zulässig sein.

Bevor der Leitsatz endgültig Eingang in das Lebensmittelbuch findet, wird er in einem Abstimmungsprozess Verbänden zur Diskussion gestellt.

 

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