Seit Mai 2026 wurden wiederholt Tiefkühlbeeren unterschiedlicher Anbieter zurückgerufen. Betroffen sind unter anderem Sortimente von Aldi Nord und Süd, Netto Marken-Discount, Kaufland, Lidl, Rewe (Eigenmarke ja!) und Globus. Die Häufung der Fälle bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein einheitlicher Ausbruch oder ein grundsätzlich gestiegenes Risiko für sämtliche Tiefkühlbeeren vorliegt. Sie erhöht jedoch den operativen und kommunikativen Druck auf Hersteller und Handel.
Im aktuellen Fall ruft Kaufland „K-Classic Erntefrische Erdbeeren, tiefgefroren“ in der 300-Gramm-Packung zurück. Bei bestimmten Mindesthaltbarkeitsdaten kann eine Belastung mit Noroviren nicht ausgeschlossen werden. Bereits im Juli waren Bio-Beerenmischungen im Vertrieb von Aldi und Netto betroffen. Auch dort ging es um einen möglichen Norovirus-Befund. Im Mai wurden bei einem bundesweit vertriebenen Globus-Beerenmix im Rahmen einer amtlichen Untersuchung Hepatitis-A-Erreger nachgewiesen.
Rückrufe häufen sich
Die besondere Brisanz liegt auch in den Produkteigenschaften: Tiefkühlware wird über längere Zeit gelagert, sodass betroffene Packungen noch in vielen privaten Gefrierfächern liegen können. Zudem werden Beeren häufig für Smoothies, Desserts oder Bowls verwendet – also teilweise ohne ausreichende Erhitzung. Tiefgefrieren inaktiviert Viren nicht zuverlässig. Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt deshalb, Tiefkühlbeeren vor dem Verzehr gleichmäßig und vollständig durchzuerhitzen.
Noroviren können insbesondere plötzlich einsetzendes Erbrechen und Durchfall verursachen. Eine Hepatitis-A-Infektion kann sich dagegen erst nach mehreren Wochen bemerkbar machen und unter anderem mit Müdigkeit, Übelkeit, Fieber sowie einer Gelbfärbung von Haut und Augen einhergehen.
Schnelles Handeln ist gefragt
Für den Lebensmittelhandel sind nun funktionierende Rückrufprozesse entscheidend: Chargen müssen unverzüglich gesperrt und aus dem Verkauf genommen, Filialen informiert sowie Kundinnen und Kunden über Aushänge, digitale Kanäle und Kundenservices erreicht werden. Unternehmen sind bereits bei Verdacht auf ein unsicheres Lebensmittel zum Rückruf verpflichtet.
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