Als wichtige Voraussetzung für die Rücknahme der Beschwerde gegen die Ministererlaubnis vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf durch Rewe konnten darüber hinaus die notwendigen Tarifverträge mit ver.di und NGG abgeschlossen werden, heißt es weiter in der Mitteilung. Damit sei auch von Arbeitnehmerseite der Weg frei für die vereinbarte Weitergabe von Kaiser’s Tengelmann-Filialen an Rewe. Der Erwerb der vereinbarten Kaiser’s Tengelmann-Filialen durch Rewe sei bereits beim Bundeskartellamt angemeldet worden.







