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Tengelmann darf doch über Edeka einkaufen

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat im Streit um die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch die Edeka das Bundeskartell in seine Schranken gewiesen. Eine einstweilige Anordnung, mit der die Wettbewerbshüter einen vorzeitigen Vollzug der Fusion verhindern wollten, erklärte das OLG jetzt für rechtswidrig.

Mittwoch, 9. Dezember 2015

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Das Kartellamt hatte die Übernahme Anfang April nicht nur abgelehnt, sondern auch mutmaßliche Vorbereitungen unterbunden. Es ging um die Schließung von Filialen, Lagern und Fleischwerken sowie den Warenbezug durch Kaiser’s Tengelmann über die Edeka. Die Bonner Behörde sah darin den Versuch, schon vor der Entscheidung über das eigentliche Fusionsvorhaben Fakten zu schaffen, berichtet die Deutsche Presseagentur (dpa).

Gegen diese Anordnung hatten die Edeka und die Tengelmann-Gruppe Beschwerde eingelegt. Die Düsseldorfer Richter sahen zwar einen Verstoß gegen das gesetzlich geregelte Vollzugsverbot. Sie monierten aber, dass die Wettbewerbshüter die Notwendigkeit für eine einstweilige Anordnung nicht ausreichend begründet hätten, um Nachteile oder Schäden für das Gemeinwohl abzuwenden, so die Nachrichtenagentur weiter.

 

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