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Teekanne: EU-Urteil wegen irreführender Verpackung

Teekanne darf auf ihrem Früchtetee „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“ nicht mit Himbeeren und Vanille werben, da weder Himbeeren noch Vanille im Produkt enthalten sind – das folgt aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Etikettierung eines Lebensmittels dürfe den Verbraucher nicht irreführen, indem sie den Eindruck des Vorhandenseins einer Zutat erweckt, heißt es in der Pressemeldung des EuGH.

Freitag, 5. Juni 2015

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Die Verbraucherzentrale (Vzbv) sieht die Entscheidung des EuGH als wegweisend für Verbraucher an, da die Erwartung beim Einkauf maßgeblich durch Bilder und Begriffe auf Lebensmittelverpackungen beeinflusst würden.
Teekanne vertreibt einen Früchtetee unter der Bezeichnung „Felix Himbeer-Vanille Abenteuer“. Die Verpackung weist u. a. Abbildungen von Himbeeren und Vanilleblüten sowie die Angaben „Früchtetee mit natürlichen Aromen“, „Früchteteemischung mit natürlichen Aromen – Himbeer-Vanille-Geschmack“ und „nur natürliche Zutaten“ auf. Tatsächlich enthält der Früchtetee keine natürlichen Zutaten aus Vanille oder Himbeere oder aus Vanille oder Himbeere gewonnene Aromen.
 
 
 
 

 

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