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Schneekoppe:Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung

Das Amtsgericht Tostedt hat jetzt das Insolvenzverfahren über Schneekoppe eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet. Den Insolvenzplan wird die Geschäftsführung dem Insolvenzgericht bis zum 8. November vorlegen. Die Gläubiger werden Ende Januar über den Plan abstimmen.

Montag, 3. November 2014

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Im Rahmen des Insolvenzverfahrens setzt das Unternehmen den bereits 2012 begonnenen Sanierungskurs fort. Schneekoppe habe weitere Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt und die Umsätze weiter stabilisiert, erklärt Geschäftsführer Markus Klein. „Wenn wir nun eine gute Lösung mit den Gläubigern erreichen, werden wir in die Lage versetzt, nachhaltig in die Marke zu investieren und zukunftsfähig zu sein“, so Klein.
Am 22. Januar 2015 findet eine Gläubigerversammlung statt, in der die Gläubiger über den Insolvenzplan abstimmen werden. Zur Zeit wird die Restrukturierung der Anleihe im Sinne der Anleihegläubiger vorbereitet. Hierzu gehört unter anderem die Ausarbeitung neuer Anleihebedingungen.
Schneekoppe hatte im August 2014 Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Der sogenannte  „Schutzschirm“ ist ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Das Verfahren steht Unternehmen offen, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden, aber noch zahlungsfähig sind und positive Aussichten auf eine nachhaltige Sanierung haben.
 
 

 

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