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Schneekoppe: Gericht hebt Insolvenzverfahren auf

Lebensmittelhersteller Schneekoppe ist gerettet: Das Amtsgericht Tostedt hob jetzt das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung aufgehoben. Das Unternehmen befand sich seit einiger Zeit in Schieflage. Im August hatte Schneekoppe Antrag auf die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens gestellt.

Mittwoch, 29. Juli 2015

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Schon seit geraumer Zeit war der Hersteller in finanziellen Schwierigkeiten: Seit einer Änderung der Diätverordnung 2010 dürfen keine speziellen Diabetikerprodukte mehr verkauft werden – ein wichtiges Segment des Buchholzer Naturkostunternehmens. Mit der Pleite von Schlecker sprang außerdem ein wichtiger Kunde ab. Zuletzt konnte Schneekoppe die Zinsen für eine 2010 ausgegebene Mittelstandsanleihe nicht mehr bezahlen.
Das Insolvenzverfahren hat das Unternehmen inzwischen erfolgreich abgeschlossen. „Schneekoppe hat das Verfahren zügig durchlaufen und die Neupositionierung konsequent vorangetrieben”, sagt Sachwalter Dr. Malte Köster. Nun verfüge der Hersteller wieder über Zukunftsperspektiven.

 

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