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Hochzeitrabatte bei Edeka-Plus-Übernahme nicht kartellrechtswidrig

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den vom Bundeskartellamt gegen die Edeka erlassenen Beschluss wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsgesetz im Zusammenhang mit der Plus-Übernahme aufgehoben.

Mittwoch, 18. November 2015

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Entgegen der Annahme des Bundeskartellamts konnte der Senat am OLG Düsseldorf nicht feststellen, dass Edeka nach der Übernahme von rund 2.300 Plus-Filialen unter Ausnutzung einer besonderen Marktmacht unter anderem Rabatte (sog. “Hochzeitsrabatte”) und verbesserte Zahlungsziele von vier Sektherstellern gefordert hatte.
Die Begründung: Die nach der Übernahme der Plus-Märkte zwischen Edeka und den Sektherstellern vereinbarten “Hochzeitsrabatte” seien das Ergebnis von Verhandlungen zwischen annähernd gleichstarken Parteien gewesen. Dies habe die Vernehmung zahlreicher Zeugen, darunter insbesondere auch der Verhandlungsführer auf Seiten der Sekthersteller ergeben.
2014 hatten die Wettbewerbshüter das Verhalten der Edeka bei der Plus-Übernahme 2009 für rechtswidrig erklärt. Die Nachfrage-Macht gegenüber Lieferanten sei missbräuchlich ausgenutzt worden.

 

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