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Einigung: Fleischbranche bezahlt Mindestlohn

Die Fleischwirtschaft hat sich mit der Arbeitnehmerseite auf die Einführung eines Mindestlohnes geeinigt. Er wird ab 1.Juli zunächst 7,75 Euro pro Stunde betragen. Das teilten die Arbeitgebervereinigung Nahrung und Genuss (ANG) und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit.

Donnerstag, 16. Januar 2014

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Die Einigung sieht vor, dass es keinen Unterschied zwischen West und Ost gibt. Darüber hinaus gibt es eine stufenweise Anhebung des Bruttolohnes von Juli 2014 bis Ende 2017.

Mit dem Resultat der langwierigen Verhandlungen zeigten sich beide Seiten zufrieden. ANG-Hauptgeschäftsführerin Valerie Holsboer versicherte, dass die Fleischwirtschaft zu ihren Zusagen stehen werde. Michaela Rosenberger, Vorsitzende der Gewerkschaft NGG erklärte: „Auf Arbeitgeberseite hat sich die Vernunft durchgesetzt.“

In Deutschland sind rund 23.000 Beschäftigte in Schlachtbetrieben tätig. Allerdings arbeiten viele Unternehmen mit Subunternehmen zusammen. Die Branche bemüht sich derzeit darum, in das Entsendegesetz aufgenommen zu werden. Dann würde der Mindestlohn auch für Werksvertragsunternehmen gelten.

 

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