Das höchste europäische Gericht sieht in der Verwendung des Begriffs „bekömmlich“ in Verbindung mit dem Hinweis auf sanfte Säure eine gesundheitsbezogene Angabe – und die ist für alkoholische Getränke nicht erlaubt. „Wir bedauern die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und können sie auch nicht nachvollziehen. Aus unserer Sicht handelt es sich bei dem Begriff „bekömmlich“ nicht um eine gesundheitsbezogene Angabe, sondern um eine bloße Beschreibung des Wohlbefindens beim Weingenuss. Wir wollen dem Verbraucher damit eine Orientierung beim Weinkauf geben“, so der geschäftsführende Vorstand von Deutsches Weintor, Jürgen C. Grallath.







