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Coronavirus: Landesregierungen lockern Öffnungszeiten

Die Geschäfte bleiben zu, das hat die Bundesregierung gestern beschlossen. Ausnahmen sind Geschäfte für den täglichen Bedarf. Einzelne Landesregierungen greifen zu weiteren Maßnahmen, vor allem können die Öffnungszeiten erweitert werden.

Dienstag, 17. März 2020

Wegen Coronavirus: gelockerte Öffnungszeiten.Wegen Coronavirus: gelockerte Öffnungszeiten.
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Von Sibylle Menzel | Fotos: BPI/Shutterstock/creativenek

Nachdem die Bundesregierung Geschäftsschließungen beschlossen hat, leiten einzelne Landesregierungen zusätzliche Maßnahmen ein und lockert dabei vor allem die Öffnungszeiten der Geschäfte, die weiterhin geöffnet bleiben dürfen. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und gleichzeitig die Versorgung der Bevölkerung aufrecht zu erhalten.
In Bayern können vom 18. und bis 30. März folgende Zeiten für Geschäfte gelten: werktags von 6 bis 22 Uhr, für den Sonntagsverkauf darf von 12 bis 18 Uhr geöffnet werden. Für einzelne Stände gibt es allerdings Einschränkungen. Stände, die keinen Lebensmittelhandel betreiben, müssen geschlossen bleiben.
Auch in Hamburg und Hessen, Sachsen können Geschäfte sonntags öffnen, denen es erlaubt ist. In Bremen und Niedersachsen wird das Sonntagsverkaufsverbot für Supermärkte sonntags ausgesetzt.
In Nordrhein-Westfalen gelten bis 19. April Auflagen für Einkaufszentren. Der Zutritt zu soll nur noch zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein.
In Rheinland-Pfalz und dem Saarland dürfen Lebensmittelgeschäfte werktags bis 22.00 Uhr und sonntags bis 15.00 Uhr öffnen.

 

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