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Corona-Sonderzahlungen sollen steuerfrei bleiben

Der Handelsverband HDE fordert, dass Sonderzahlungen für die Beschäftigten in der Corona-Krise von der Steuer befreit werden. Nur so würde die finanzielle Anerkennung ungeschmälert bei den Betroffenen ankommen.

Dienstag, 24. März 2020

HDE EU-Richtlinie Regulierung LebensmittellieferketteDer Handelsverband Deutschland erwartet, dass der Einzelhandel 2019 um 2 Prozent wächst.
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Von Nilofar Eschborn | Fotos: uniVersa/HDE

Die Mitarbeiter der Lebensmittelbranche sollen für ihren Einsatz in Zeiten der Corona-Krise belohnt werden. Aus diesem Grund hat HDE-Präsident Josef Sanktjohanser in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel vorgeschlagen, in dem aktuellen Ausnahmezustand steuerfreie Sonderzahlungen für die Beschäftigten zu gewähren.
„Wir möchten das außerordentliche Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf freiwilliger Basis honorieren, zum Beispiel durch krisenbedingte Sonderzahlungen zusätzlich zu Löhnen und Gehältern“, erklärt Sanktjohanser in dem Brief. Da solche Zahlungen aber dazu führen könnten, dass die Steuerlast der Beschäftigten sehr stark anwachse, bittet er die Kanzlerin darum, sich für eine Steuerbefreiung einzusetzen. „So würde die finanzielle Entlohnung dafür, dass unsere Beschäftigten in der Krise den Laden am Laufen halten, ungeschmälert bei den Betroffenen ankommen."
Bundesfinanzminister Scholz lässt nun die Möglichkeit prüfen, Gehaltszulagen der Arbeitgeber für den Einsatz in der Corona-Krise von der Steuer freizustellen. Einige deutsche Händler, darunter der Rewe-Konzern, haben bereits angekündigt, Krisenzulagen zahlen zu wollen. In Frankreich wollen Lebensmittelhändler wie Auchan, E.Leclerc und auch Lidl den Beschäftigten je 1000 Euro extra zahlen. Dort sind diese Sonderzahlungen von der Steuer befreit.

 

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