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Corona-Beschluss: LEH an Gründonnerstag geschlossen

Bund und Länder haben einen Oster-Lockdown beschlossen, um dem Infektionsgeschehen Einhalt zu gebieten. Dazu gehört: An Gründonnerstag bleibt der LEH zu.

Dienstag, 23. März 2021

Von Sibylle Menzel | Fotos: Pixabay

Die derzeit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind bis zum 18. April verlängert, so der Beschluss von Bund und Ländern nach den gestrigen Beratungen. Auch Öffnungen des Einzelhandels, von Museen, Zoos oder Sportanlagen sind wieder rückgängig gemacht.

Als zusätzliche Maßnahme gilt über die Oster-Tage vom 1. April (Gründonnerstag) bis 5. April (Ostermontag) eine “erweiterte Ruhezeit zu Ostern”, bei der die Werktage Gründonnerstag und Karsamstag als “Ruhetage” definiert sind. In der Folge müssen Supermärkte an Gründonnerstag geschlossen bleiben, an Karsamstag darf geöffnet werden. Zu den weiteren Maßnahmen über Ostern zählen laut Regierungserklärung unter anderem auch die erneute Schließung der Außengastronomie.

Verschiedene Verbände kritisieren die Beschlüsse, als kontraproduktiv sieht beispielsweise der Handelsverband Deutschland (HDE) die Schließung der Lebensmittelhändler am Gründonnerstag. Das führe zu erhöhtem Kundenandrang am vorhergehenden Mittwoch und dem folgenden Samstag. „Den Lebensmittelhandel mit seinen nachweislich hervorragend funktionierenden Hygienekonzepten symbolisch für einen Tag zuzumachen, hilft im Kampf gegen die Pandemie nicht weiter“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.

 

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