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Bundeskartellamt geht weiter gegen Preisbindung im stationären LEH vor

Das Bundeskartellamt hat ein Hinweispapier zum Preisbindungsverbot im stationären Lebensmitteleinzelhandel veröffentlicht.

Mittwoch, 12. Juli 2017

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Ziel des Hinweispapiers ist es, Unternehmen der Branche auch anhand von Praxisbeispielen Hintergrund, Zweck und Reichweite des Preisbindungsverbots zu erläutern.
Der finalen Fassung des Dokuments war eine öffentliche Konsultation vorausgegangen. In diesem Rahmen waren zahlreiche Stellungnahmen etwa vom Markenverband, dem HDE sowie verschiedenen Rechtsanwaltsorganisationen eingegangen. Das Bundeskartellamt hat die Stellungnahmen bewertet und verschiedene der eingegangenen Anregungen aufgegriffen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „In den vergangenen Jahren haben wir uns in einer ganzen Reihe von Verfahren intensiv mit den Geschäftsbeziehungen zwischen den Händlern und den Herstellern in der Lebensmittelbranche befasst. Mit unserem Papier wollen wir gerade auch kleineren und mittleren Unternehmen Hinweise an die Hand geben, um selbst einschätzen zu können, wo die Grenze zwischen notwendiger, sinnvoller Kommunikation einerseits und illegalem Verhalten andererseits verläuft. Die Praxisbeispiele können auch mit Blick auf andere Wirtschaftsbereiche von Bedeutung sein. Dies hängt allerdings davon ab, wie stark die dortigen Marktverhältnisse denen im stationären Lebensmitteleinzelhandel ähneln.“
In einem umfassenden Verfahren, dem sogenannten Vertikalfall, der 2016 abgeschlossen wurde, hatte das Bundeskartellamt Bußgelder in Höhe von insgesamt 260,5 Mio. Euro gegen 27 Unternehmen wegen Preisabsprachen zwischen Händlern und Herstellern der Lebensmittelbranche verhängt (siehe Pressemitteilung vom 15. Dezember 2016).

 

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