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Bauer siegt über Presse Grosso

Im heute ergangenen Urteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Verfahren des Grossisten Grade gegen die Bauer Vertriebs KG zugunsten des Bauer Verlages. Die Kündigung des Presse-Grossisten durch Bauer sei rechtens. Dies hat der BGH heute in letzter Instanz entschieden. Die Revision des Grossisten gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig wurde damit abgewiesen.

Montag, 24. Oktober 2011

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Auslöser der Klage war die Kündigung des Grossisten Heinz-Ulrich Grade KG durch den Bauer-Verlag. In dem bisher vom Grosso-Unternehmen versorgten Gebiet vertreibt Bauer seine Zeitschriften über eine Tochtergesellschaft seither selbst. Grade klagte und bekam erstinstanzlich Recht. Eine Entscheidung die vom zuständigen Oberlandesgericht wieder gekippt und heute durch den BGH bestätigt wurde.

Bisher wird in Deutschland der Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften über das Presse-Grosso-System organisiert. Der Pressegroßhandel bezieht die Druckerzeugnisse direkt von den Verlagen und liefert diese, mittels für bestimmte Regionen zuständige Unternehmen, an den Handel. Die Pressegrossisten hatten bisher in ihrem jeweiligen Gebiet das ausschließliche Vertriebsrecht. Der Richterspruch ist wegweisend für die Branche. Durch die heutige Entscheidung des Gerichtes könnte das komplette System ins Wanken geraten.

 

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