Die Klage des Klosters – formell geklagt hatte die Klostergaststätten GmbH – gegen diese Angabe der Andechser Molkerei wurde abgewiesen. Stattgegeben wurde der Klage hinsichtlich des R im Kreis, das für eine registrierte Marke steht. Dieses darf nun nicht mehr direkt hinter dem Wort Andechser stehen, sondern muss an anderer Stelle der Wort-/Bildmarke Andechser Natur zum Einsatz kommen.
Geschäftsführerin Barbara Scheitz: “Wir freuen uns sehr, dass das Gericht in weiten Teilen unserer Argumentation gefolgt ist und dass ‘seit 1908’ zu keiner Zeit in Frage gestellt worden ist.” Das Gericht hat der Molkerei sechs Monate Zeit gegeben, die Umplatzierung des R im Kreis für alle Produkte vorzunehmen.






