Ein EU-Verbot von Seitanschnitzel, Veggie-Wurst oder dem vielzitierten Veggie-Burger sei nicht nur unsinnig, sondern auch rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt die Verbraucherorganisation Foodwatch, die dazu ein Gutachten in Auftrag gegeben hat.
Das Rechtsgutachten stützt sich auf die sogenannte EU-Lebensmittelinformationsverordnung und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Oktober 2024. Der EuGH hat darin klargestellt: Staaten können zwar Bezeichnungen für bestimmte Lebensmittel festlegen – sie dürfen aber nicht einfach Produktnamen verbieten, ohne vorher zu definieren, welche Bezeichnungen stattdessen gelten.
Das Fazit des foodwatch-Gutachtens lautet dazu: „Solange es keine klar definierten (rechtlich vorgeschriebenen) Bezeichnungen für vegane und vegetarische Lebensmittel gibt – bzw. keine ausschließende Definition, die besagt, dass nur Fleisch als Steak, Wurst, Schnitzel bezeichnet werden darf, widersprechen Verbote, die sich auf die Nutzung einzelner Begriffe wie Steak oder Wurst für vegane oder vegetarische Fleischersatzprodukte beziehen, der Rechtsprechung des EuGH.”
Das Europaparlament hatte Anfang Oktober für das Verbot gestimmt, am 10. Dezember 2025 sollen die Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten weitergeführt werden.






