Das Europäische Parlament hat neue Vorschriften für sogenannte neue genomische Techniken (NGT) gebilligt. Ziel ist es, die Entwicklung klimaresistenter und ertragreicherer Nutzpflanzen in Europa durch Gentechnik zu erleichtern und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirtschaft zu stärken.
Im Mittelpunkt stehen Verfahren wie die sogenannte Gen-Schere CRISPR/Cas. Mit diesen Methoden können gezielt Veränderungen im Erbgut von Pflanzen vorgenommen werden, ohne zwingend artfremde Gene einzuführen.
Vereinfachte Zulassungsregeln
Künftig unterscheidet die EU zwischen zwei Kategorien. Pflanzen, deren genetische Veränderungen auch auf natürlichem Weg oder durch konventionelle Züchtung hätten entstehen können, werden als NGT-1-Pflanzen eingestuft. Für sie gelten deutlich vereinfachte Zulassungsregeln. Eine Kennzeichnung auf Lebensmitteln ist grundsätzlich nicht vorgesehen; lediglich Saatgut muss entsprechend ausgewiesen werden.
Pflanzen mit komplexeren Eingriffen fallen in die Kategorie NGT-2 und unterliegen weiterhin den bisherigen strengen Gentechnik-Vorschriften, darunter Risikoprüfungen, Zulassungsverfahren und Kennzeichnungspflichten.
Hoffnung auf robustere Pflanzen
Befürworter sehen in der neuen Regelung die Chance, schneller Pflanzen zu entwickeln, die besser mit Trockenheit, Krankheiten oder Schädlingen umgehen können und weniger Dünge- und Pflanzenschutzmittel benötigen. Die EU verweist zudem auf eine höhere Ernährungssicherheit und geringere Abhängigkeiten von Importen.
Außerhalb Europas werden bereits verschiedene genomeditierte Pflanzen angebaut, darunter trockenheitsresistente Mais- und Reissorten sowie Obst- und Gemüsesorten mit längerer Haltbarkeit.
Kritik von Umwelt- und Bioverbänden
Die geplante Deregulierung stößt jedoch auf Kritik. Umwelt- und Bio-Verbände warnen vor einer Aufweichung des Vorsorgeprinzips und kritisieren insbesondere den Wegfall der Kennzeichnungspflicht für bestimmte genomeditierte Pflanzen. Zudem gibt es Bedenken, dass Patente auf neue Pflanzensorten die Marktmacht großer Saatgutkonzerne stärken und kleinere Züchter benachteiligen könnten.
Die neuen Vorschriften müssen nach der formalen Verabschiedung schrittweise umgesetzt werden. Die Anwendung der neuen Regeln wird nach einer Übergangsphase voraussichtlich ab Mitte 2028 beginnen.






