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Nikotinbeutel: Studie zeigt Ausmaß des illegalen Marktes

Eine bundesweite Studie dokumentiert erstmals das Ausmaß des illegalen Marktes für tabakfreie Nikotinbeutel in Deutschland.

Dienstag, 3. März 2026

Produktion von Nikotinbeuteln.Foto: Swedisch Match

Von Marcelo Crescenti

Offiziell sind sie verboten, verkauft werden sie trotzdem: Nikotinbeutel. Eine im Auftrag von Philip Morris International (PMI) durchgeführte Studie des Marktforschungsinstituts Ipsos untersucht die Verfügbarkeit tabakfreier Nikotinbeutel in Deutschland.

Demnach wurden tabakfreie Nikotinbeutel in rund 16 Prozent der untersuchten Verkaufsstellen angeboten. In 19 Prozent dieser Fälle lagen die Produkte offen aus, in 60 Prozent wurde eine reguläre Kassenabrechnung angeboten. Die Verfügbarkeit variiert regional: In einzelnen Städten boten über 20 Prozent der Geschäfte die Produkte an, in anderen rund neun Prozent.

Zum Konsumverhalten liegen Daten des Bundesinstituts für Risikobewertung aus dem Jahr 2022 vor: Damals konsumierten rund zwei Prozent der Bevölkerung Nikotinbeutel regelmäßig, 14 Prozent hatten sie mindestens einmal verwendet.

Fälschungsquote und Preise

Die forensischen Analysen ergaben, dass ein Drittel der untersuchten Produkte Fälschungen waren – bezogen auf die Gesamtstichprobe jede siebte Packung. Fälschungen sind für Händler und Verbraucher in der Regel äußerlich nicht von Originalprodukten zu unterscheiden und unterliegen keinen Qualitätskontrollen.

Die erhobenen Verkaufspreise lagen bei über neun Euro pro Packung. Zum Vergleich: In Österreich, wo tabakfreie Nikotinbeutel legal erhältlich sind, beträgt der Durchschnittspreis laut Studie rund sechs Euro.

Forderungen der Branchenvertreter

Philip Morris, der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA), der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) sowie die BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft sprechen sich für eine gesetzliche Regulierung tabakfreier Nikotinbeutel im Rahmen des Tabakerzeugnisgesetzes aus. Als Argumente werden Jugend- und Verbraucherschutz, Qualitätsstandards, behördliche Kontrollierbarkeit und potenzielle Steuereinnahmen genannt.

Rechtliche Einordnung

In Deutschland sind die auch Pouches genannten Nikotinbeutel noch nicht im Tabakrecht reguliert und gelten somit als „nicht verkehrsfähig“. Tabakfreie Nikotinbeutel werden von verschiedenen Gerichten und Behörden in Deutschland als Lebensmittel eingestuft, was einem faktischen Verkaufsverbot gleichkommt. Eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung besteht bislang nicht.

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