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Lebensmittelindustrie stemmt sich gegen Vorziehen der Zuckersteuer

Der Bund plant, die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke auf den 1. Januar 2027 vorzuziehen: Die deutsche Getränkewirtschaft protestiert dagegen vehement und spricht von einem „Affront gegen den Mittelstand“; Hunderte Betriebe stünden vor unlösbaren Herausforderungen. Auch der BVE und der Lebensmittelverband üben Kritik den Plänen.

Montag, 6. Juli 2026

Geldmünzen und Zuckerwürfel
Foto: AdobeStock/ANUAR

Von Mirko Jeschke

Die Spitzenverbände der deutschen Getränkewirtschaft protestieren gegen konkrete aktuelle Pläne der Koalition, die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke bereits auf den 1. Januar 2027 vorzuziehen. Diese Option sieht ein aktueller Änderungsentwurf der Koalition zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor, das Ende dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden soll. Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg), der Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM), der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF), der Deutsche Brauer-Bund (DBB) sowie der Verband Private Brauereien Deutschland bezeichnen diese Pläne der Koalition als einen „Affront gegen den Mittelstand“. Sollte die umstrittene Steuer tatsächlich bereits in wenigen Wochen eingeführt werden, würde dies unzählige ohnehin stark unter Druck stehende Betriebe vor praktisch unlösbare Herausforderungen stellen, warnen die Verbände. Kritik an den jüngsten Plänen äußern auch die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) sowie der Lebensmittelverband Deutschland.

Kürzlich erst hatten sich bereits mehr als 300 Unternehmen der Getränkewirtschaft in einem gemeinsamen Offenen Brief gegen die Einführung einer Zuckersteuer ausgesprochen und nachdrücklich vor zusätzlichen Belastungen für mittelständische Betriebe und Verbraucher gewarnt. Die nun am Wochenende bekannt gewordenen Pläne für eine völlig überstürzte Einführung verschärfen diese Sorgen aus mehreren Gründen erheblich.

Die Getränkewirtschaft sieht fünf zentrale Problemfelder:

  • Keine Möglichkeit zur Anpassung von Rezepturen: Durch eine überfallartige Einführung der Zuckersteuer bleibt den Unternehmen keinerlei Zeit, Rezepturen von Getränken anzupassen oder neue Produkte zu etablieren. Rezepturänderungen benötigen umfangreiche Entwicklungs-, Produktions- und Markteinführungsprozesse. Diese lassen sich in dem nun drohenden Szenario nicht realisieren.
  • Hohes Kosten-Risiko: Eine Einführung der Zuckersteuer bereits zum 1. Januar 2027 nimmt den Unternehmen praktisch jede Möglichkeit, damit zwangsläufig einhergehende erhebliche Mehrkosten in die laufenden Jahresverhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel einzubringen. Es ist hinreichend bekannt, dass der hoch konzentrierte Lebensmittelhandel in Deutschland Kostensteigerungen bei den Herstellern ohnehin nur äußerst eingeschränkt akzeptiert. Viele Unternehmen müssten die zusätzlichen Belastungen deshalb zunächst vollständig selbst tragen, ohne dass dies wirtschaftlich darstellbar wäre.
  • Völlige Unklarheit über betroffene Produkte: Bis heute ist ohnehin nicht annähernd klar, welche Getränke überhaupt von der geplanten Zuckersteuer erfasst werden. Offen ist somit, welche Getränke konkret besteuert bzw. nicht-besteuert werden sollen. Es existiert bislang weder ein Referentenentwurf noch ein Eckpunktepapier der Bundesregierung. Wie sollen Unternehmen weitreichende wirtschaftliche Entscheidungen treffen, ohne überhaupt die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen?
  • Drohender Aufbau von Bürokratie: Ebenso ist vollkommen ungeklärt, wer die neue Steuer auf welche Weise erheben soll. Bis heute fehlt jede Orientierung darüber, welche Behörde (voraussichtlich der Zoll) die Steuer einbringen soll und wie innerhalb der kurzen Zeitspanne von Unternehmen und Behörden ein funktionierendes Erhebungs- und Kontrollsystem aufgebaut werden kann. Es fehlen insbesondere klare und verbindliche Vorgaben zur Steuererfassung und -erhebung, digitale Verfahren, Softwarelösungen sowie praktikable Umsetzungsregelungen gleichermaßen für Unternehmen und (Bundes-)Verwaltung.
  • Bruch des Vertrauensschutzes: Die Unternehmen haben auf zentrale Aussagen im Koalitionsvertrag zur Förderung des Wirtschaftswachstums vertraut („Hierzu werden wir unter anderem Investitionen, Innovationen und Wettbewerb fördern, Steuern, Abgaben und Energiepreise senken“). Die Einführung einer Zuckersteuer wurde in den Koalitionsverhandlungen im Frühjahr 2025 klar abgelehnt, auch der CDU-Bundesparteitag hat sich erst vor wenigen Monaten explizit dagegen ausgesprochen. Das Bundesfinanzministerium hat mehrfach festgestellt, es sehe keine Grundlage für die Einführung einer Zuckersteuer. Das Bundesernährungsministerium stellt sich aus fachlicher Sicht gegen eine solche Lenkungssteuer.

Bund erwartet Steueraufkommen von 650 Millionen Euro in 2027

Nach Auffassung der Spitzenverbände der deutschen Getränkewirtschaft ist entlarvend, wenn die Koalition nun im Rahmen des GKV-Gesetzentwurfs in Dokumenten vom Wochenende feststellt, es werde „davon ausgegangen, dass das Steueraufkommen bei zuckerhaltigen Getränken im Jahr 2027 650 Millionen Euro beträgt und infolge von Rezepturanpassungen der Erzeuger ab 2028 auf 450 Millionen Euro jährlich sinkt“. Die Einnahmen für 2027 werden also offensichtlich aufgrund der handstreichartigen Vorgehensweise höher erwartet als im Folgejahr. Die Politik sieht ganz genau, dass die Unternehmen bei dieser Vorgehensweise nicht mehr reagieren können. Fazit: Gesundheitspolitische Argumente sind allenfalls Fassade – es geht ums Stopfen von Haushaltslöchern, heißt es weiter.

Die Verbände appellieren daher eindringlich an Bundesregierung und Bundestag, von Plänen für eine überstürzte Einführung der Zuckersteuer abzulassen. Eine Steuer unter den dargelegten Unsicherheiten mit derart weitreichenden Folgen innerhalb nur weniger Monate umsetzen zu müssen, würde unweigerlich viele Existenzen bedrohen und zu Betriebsaufgaben führen. Für die mittelständisch geprägte Getränkewirtschaft wäre das Vorgehen des Bundes ein Schlag ins Gesicht. Die Betriebe brauchen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Planungssicherheit, Verlässlichkeit und realistische Fristen. Sie brauchen gerade keine überhasteten politischen Entscheidungen mit unabsehbaren Folgen.

Kritik von BVE und Lebensmittelverband Deutschland

Auch aus Sicht der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) und des Lebensmittelverbands Deutschland gefährden die aktuellen Pläne der Koalition, eine Zuckersteuer auf Getränke bereits zum 1. Januar 2027 einzuführen, die notwendige Planungssicherheit für Unternehmen und werfen grundlegende Fragen nach der Verlässlichkeit staatlicher Gesetzgebung auf. “Wer von Unternehmen Reformulierungen erwartet, muss ihnen dafür auch die nötige Zeit geben. Eine Zuckersteuer innerhalb weniger Monate einzuführen und gleichzeitig auf einen gesundheitspolitischen Lenkungseffekt zu verweisen, passt schlicht nicht zusammen”, erklärt Christoph Minhoff, Hauptgeschäftsführer von BVE und Lebensmittelverband Deutschland.

Bis heute liegen weder konkrete gesetzliche Regelungen noch belastbare Informationen darüber vor, welche Getränke überhaupt von einer möglichen Steuer erfasst würden und wie diese praktisch umgesetzt werden soll. Gleichzeitig soll die Einführung nach den aktuellen Plänen bereits zum Jahresbeginn 2027 erfolgen. “Rechts- und Planungssicherheit sind zentrale Voraussetzungen für Investitionen und wirtschaftliches Handeln. Gesetzliche Vorgaben mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen dürfen nicht im Eilverfahren und ohne belastbare Umsetzungsgrundlagen und Folgenabschätzungen eingeführt werden”, mahnt Minhoff.

Die beiden Verbände verweisen darauf, dass Unternehmen Zeit benötigen, um auf neue regulatorische Anforderungen zu reagieren. Produktentwicklung, Produktionsplanung, Verpackungen, Kennzeichnung, IT-Systeme, Logistik sowie Vertrags- und Lieferbeziehungen lassen sich nicht kurzfristig an neue gesetzliche Rahmenbedingungen anpassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn wesentliche Details der geplanten Regelungen noch offen sind.

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